Willkommen beim Kfz-Gutachterbüro Theo Schmitt in Bürgstadt!

Wir sind deine zuverlässigen Experten für Unfallgutachten, Schadengutachten, Oldtimergutachten und Fahrzeugbewertungen in Bürgstadt.

Telefon: 06022 5082358

Dein Ansprechpartner für Kfz-Gutachten

Bei sämtlichen Anliegen rund um dein Fahrzeug sind wir als anerkannte Kfz-Sachverständige in Bürgstadt und der näheren Umgebung kompetent und verlässlich zur Stelle

Erfahrung und Expertise

Wir verfügen über 27 Jahre Erfahrung im Kfz-Bereich.

Zuverlässig und etabliert

Auf unsere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit ist verlass.

Transparent und freundlich

Wir stehen für klare und offene Kommunikation.

Kompetenz und Exzellenz

KFZ-Gutachter in Bürgstadt und Umgebung für Unfallgutachten

Als Fachleute für KFZ-Gutachten in Bürgstadt sind wir für Sie da, um Ihre Anforderungen im Falle eines Schadens zu erfüllen. Mit unserer langjährigen Erfahrung als KFZ-Gutachter inspizieren wir Fahrzeuge sorgfältig, erfassen Schäden präzise und erstellen umfassende Gutachten zur Schadensregulierung nach einem nicht verschuldeten Unfall oder Schadenereignis. Verlassen Sie sich auf unsere objektive und professionelle Bewertung durch unsere KFZ-Gutachter. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, bevor wir mit der gutachterlichen Arbeit beginnen.

Schadensbewertung in Bürgstadt mit unseren KFZ-Gutachtern

Von Haftpflicht- bis Kaskoschäden: Als KFZ-Gutachter in Bürgstadt unterstützen wir Sie bei der Schadensregulierung mit unserer Expertise. Wir analysieren die Schäden und unterstützen Sie bei der Dokumentation und Bewertung des Schadens. In dieser herausfordernden Phase stehen wir Ihnen stets zur Seite.

Fahrzeugbewertung in Bürgstadt durch erfahrene Kfz-Gutachter

Unabhängig davon, ob es um den Verkauf, steuerliche Angelegenheiten, Leasingrückgaben oder Versicherungsfragen geht: In Bürgstadt ist die Präzision der Wertermittlung von entscheidender Bedeutung. Als Ihr KFZ-Gutachter analysieren wir Marke, Modell, Zustand und Zusatzausstattung, um den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs zu bestimmen. Als Ihr KFZ-Gutachter beraten wir Sie gerne, welchen Zweck Ihr Wertgutachten erfüllen soll, und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Anliegen.

Spezialisierte Gutachten für Oldtimer in Bürgstadt

Liebhaber klassischer Fahrzeuge erhalten von uns speziell angefertigte Gutachten zur Bestätigung von Wert und Originalität ihrer Oldtimer in Bürgstadt. Als KFZ-Gutachter mit besonderer Expertise und als Partner von Classic-Analytics erstellen wir ausführliche Berichte über den Zustand, die Authentizität und den Wert Ihres Oldtimers.

Schadengutachten? Hier bist Du richtig!

Kontakt

Du hast Fragen zu einem entstandenen Schaden an Deinem Fahrzeug? Ruf uns gerne an, wir sind für Dich da.

Im gesamten Raum Miltenberg, Aschaffenburg, Odenwald & Frankfurt am Main.

Hilfe & Kontakt
sachverstand@theoschmitt.de
Telefon: 06022 5082358

Häufig gestellte Fragen

(FAQ)

Wir freuen uns über Deine Fragen. Bitte nimm Kontakt mit uns auf, wenn Du die gewünschte Antwort hier nicht finden konntest.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Erstellung eines Gutachtens?
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls oder Schadensereignisses ist es ratsam, die Schadenshöhe durch einen unabhängigen und neutralen Kfz-Gutachter bestimmen zu lassen. Die Höhe des Schadens beeinflusst maßgeblich die Art und den Umfang des Gutachtens.
Muss ich die Kosten für das Gutachten selbst tragen?
Die Kosten hängen von der Frage der Schuld ab. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder Schadensereignis ist der Schadenverursacher, genauer gesagt dessen Haftpflichtversicherung, verpflichtet, die anfallenden Gutachterkosten zu übernehmen.
Darf ich den Kfz-Gutachter selbst auswählen?
Im Falle eines unverschuldeten Schadensereignisses haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, um Beweise zu sichern und den Umfang sowie die Höhe des Schadens festzustellen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die entstandenen Gutachterkosten zu übernehmen.
Darf ich mir den Kfz-Gutachter frei aussuchen?

Wer unverschuldet in ein Schadenereignis geraten ist, darf einen Kfz-Gutachter seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe beauftragen. Der Unfallverursacher, genauer gesagt die Versicherung des Unfallverursachers, muss für die angefallenen Gutachterkosten Schadenersatz leisten.